Allgemeine Geschäftsbedingungen

Platzregeln
Speisen und Getränke, mit Ausnahme von Wasser, sind auf allen Plätzen ausdrücklich verboten. Bei Zuwiderhandlungen und Beschmutzung der Plätze durch Speisen und Getränke behält sich dTV 1877 Lauf vor, dem Verursacher die kompletten Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Der ausgehängten Platzordnung ist Folge zu leisten.

Onlinebuchung
Über die Buchungsplattform ist ein selbständiges Stornieren möglich. Der TV1877 Lauf / Tennis übernimmt jedoch keine Garantie für die Funktionalität dieser externen Seiten. Grundsätzlich werden Buchungen welche mind. 24 Stunden vorher storniert werden mit dem Wert als Guthaben zurückvergütet und kann bei der nächsten Buchung genutzt werden.

Abonnements
Die Buchung von Winterabonnements ist mit Zahlungseingang bestätigt und hat unter Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen zu erfolgen. Die Vergabe der Tennisplätze behält sich der TV 1877 Lauf ausdrücklich vor.

Zuwiderhandlungen
Sollte es aufgrund der Verletzung dieser Geschäfts- und Spielbedingungen nötig sein, kann der Betreiber den Ausschluss von der weiteren Platzbenutzung ohne Befreiung von der Verpflichtung des jeweils gültigen Mietpreises sowie weitergehend Hausverbot verfügen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Miete für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht.
Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen unwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Das Gleiche gilt, soweit sich eine Vertragslücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben und/oder nach dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
Gerichtsstand und Erfüllungsort, vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelung ist Gerichtsstand und Erfüllungsort hinsichtlich der jeweiligen Verpflichtungen der Vertragspartner für den Standort der Anlage, sachlich und örtlich das zuständige Gericht